Komplementärmedizin wieder kassenpflichtig

Die anthroposophische Medizin, die Homöopathie, die Neuraltherapie, die Phytotherapie und die traditionelle chinesische Medizin werden ab 2012 wieder von denKrankenkassen vergütet - zumindest bis 2017. Bis dahin sollen die umstrittenen Alternativmethoden neu evaluiert werden.

Gesundheitsminister Didier Burkhalter trägt mit seinem Entscheid dem starken Rückhalt der Komplementärmedizin in der Bevölkerung Rechnung. Das Stimmvolk hatte 2009 mit deutlichem Mehr einen Verfassungsartikel gutgeheissen, der eine bessere Berücksichtigung der Komplementärmedizin verlangt. Ungleichbehandlung nicht vertretbar. Die blosse Wiederaufnahme der fünf Methoden in den Leistungskatalog war aber für Burkhalter keine Option. Dies hätte zu einer «unvertretbaren Ungleichbehandlung» gegenüber anderen Methoden geführt, sagte er vor den Medien in Bern. Zudem fehle bis heute der Nachweis, dass die 2005 von seinem Vorgänger Pascal Couchepin aus der Grundversicherung gekippten fünf Methoden die gesetzlichen Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit erfüllten. Das Gesetz gebe aber die Möglichkeit, Behandlungen mit umstrittenen Methoden über die Grundversicherung zu vergüten, solange deren Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) noch abgeklärt würden.

50 Millionen Kosten erwartet

Konkret wird das Eidg. Departement des Innern (EDI) nun die Leistungsverordnung zur obligatorischen Krankenversicherung anpassen und so den Weg frei machen, damit die Krankenkassen ab dem 1. Januar 2012 von Ärzten verschriebene komplementärmedizinische Behandlungen vergüten. Burkhalter schätzt, dass über die Grundversicherung jährlich 50 Millionen Franken für alternative Behandlungsmethoden bezahlt werden müssen. Nicht klar sei, ob diese Kosten gleichzeitig zu Einsparungen bei anderen Behandlungsmethoden führen.

Komplementärmedizin auf dem Prüfstand

Burkhalter verlangt von den Vertretern der alternativen Behandlungsmethoden im Gegenzug das konkrete Engagement, die offenen Fragen zu klären. Sie sollen bis Ende 2015 eine von ihnen getragene Evaluation durchführen, inwiefern die WZW-Kriterien erfüllt werden. Parallel dazu wird das EDI eine international anerkannte - höchstwahrscheinlich ausländische – Institution beauftragen, ein unabhängiges Gutachten zu erstellen.

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